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Kurze Einführung zu deutschen Waffenexporten

01. Juli 2011

Deutschland ist drittgrößter Exporteur von Waffen und Rüstungsgütern

Die Bundesregierung bescheinigt sich selbst eine strenge Genehmigungspraxis bei Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern. Das steht jedoch im krassen Widerspruch zu den Fakten: Deutschland ist weltweit der drittgrößte Exporteur von Militärgütern. 135 bis 141 Länder der rund 200 Länder dieser Welt sind ganz legal Kunden der deutschen Rüstungsindustrie.

Grundlage der deutschen Waffenexportpolitik sind verschiedene nationale und internationale Gesetze, Verordnungen, Richtlinien der Europäischen Union sowie die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Waffenexporten. Der Friedensauftrag des Grundgesetzes sowie das in Artikel 26 des Grundgesetzes formulierte Verbot mit einem Erlaubnisvorbehalt hinsichtlich der Herstellung, Beförderung und Verbreitung von zur Kriegsführung bestimmten Waffen erfordern einen besonders sorgfältigen Umgang mit Rüstungsgütern.

Regeln für Waffenexporte sind nur auf dem Papier streng

Auf den ersten Blick und für Nicht- Juristen sieht es so aus, als würde Deutschland Waffenexporte nur in Länder erlauben, in denen die politische und menschenrechtliche Situation einwandfrei ist, keine Spannungen herrschen und kein Krieg geführt wird. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass die Bundesregierung einen erheblichen Ermessenspielraum bei der Genehmigung von Rüstungsexporten hat, den sie auch voll ausschöpft. Die Liste der Empfängerländer in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung bezeugt, dass Genehmigungen für Exporte von Kleinwaffen, Panzern oder Kriegsschiffen in Staaten mit bedenklicher Menschenrechtslage und offenen bewaffneten Konflikten erteilt werden, so zum Beispiel Ägypten, Saudi-Arabien und Pakistan. Waffen und Waffentechnologie aus Deutschland spielen entsprechend bei einer Vielzahl der heutigen gewaltsamen Konflikte und Kriege eine Rolle. Nicht selten sind die Käuferländer der Vergangenheit die Kriegsschauplätze der Gegenwart, z.B. Irak, Pakistan und Sudan.

Rüstungsexporte in Zahlen

Im Jahr 2009 standen laut Rüstungsexportbericht der Bundesregierung 135 Länder auf der Empfängerliste und das genehmigte Exportvolumen betrug bei den Einzelgenehmigungen 5.04 Milliarden Euro. Zusammengerechnet mit dem Wert der Sammelgenehmigungen (1,996 Mrd. Euro) sind Genehmigungen für insgesamt 6,9 Milliarden Euro erteilt worden.

Im Jahr 2008 wurden laut Rüstungsexportbericht 2008 Einzelausfuhr-genehmigungen für Kriegswaffen und Rüstungsgüter über 5,78 Milliarden Euro an insgesamt 144 Länder, davon 27 Nato-Staaten bzw. ihnen gleich gestellte Staaten (Australien, Neuseeland, Japan, Schweiz), erteilt. Der Gesamtwert der 16.054 Einzelausfuhrgenehmigungen und der 146 neuen Sammelausfuhr-genehmigungen für Rüstungsgüter betrug laut 8,32 Milliarden Euro.

Zu den größten deutschen Firmen im milliardenschweren Geschäft mit Krieg und Tod zählen European Aeronautic Defence and Space Company (EADS), Rheinmetall, Krauss-Maffei Wegmann, Thyssen-Krupp, Diehl Defence.

Endverbleib

Ein gravierendes Problem sind die Lücken der deutschen Exportkontrolle. So wird zum Beispiel der Endverbleib der deutschen Kriegsgeräte in den Empfängerländern gar nicht kontrolliert, sondern es wird auf die Eigenverantwortung der Empfänger der Waffen und Rüstungsgüter gesetzt, die nur eine Endverbleibserklärung unterzeichnen müssen. Damit entledigt sich die Bundesregierung der politischen Verantwortung mit der Übergabe der Verfügungsgewalt über die Waffen und Rüstungsgüter durch den Export.

Deutsche Waffen tauchen deshalb immer wieder in Ländern und Konflikten auf, wo sie gar nicht sein dürften, z.B. in Georgien 2008 und aktuell in vier Bundestaaten Mexikos.

Lizenzen

Darüber hinaus ist besonders im Hinblick auf die weitere unkontrollierte Verbreitung deutscher Militärtechnologie die Vergabe von Lizenzen zum Bau von Waffen von Bedeutung.

Dies zeigt die Geschichte des Sturmgewehres G3, für das zwischen 1961 und fünfzehn Lizenzen zum Nachbau gegeben wurden: Portugal (1961), Pakistan (1963), Schweden (1964), Norwegen (1967), Iran (1967), Türkei (1967), Saudi Arabien (1969), Frankreich (1970), Thailand (1971), Brasilien (ca. 1976), Griechenland (1977), Mexiko (1979), Myanmar/Birma (1981), die Philippinen und Malaysia. [1] Diese Lizenzvergaben waren folgenreich und sind es bis heute. So sind die Milizen in der sudanesischen Region Darfur (Sudan) mit G3-Gewehren ausgerüstet. Es wird vermutet, dass sie aus dem Iran stammen. Aber nicht nur die unkontrollierte Weiterverbreitung wurde durch die Lizenzen ermöglicht, sondern diese Lizenzen ermöglichten es zahlreichen Ländern, erstmals eine eigene Kleinwaffen- und Rüstungsindustrie aufzubauen.

Das Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch tritt die Nachfolge des G3 an. Und trotz der Erfahrungen mit dem G3 werden auch für das G36 Lizenzen verkauft und damit der unkontrollierten Verbreitung auch dieser SchusswaffenVorschub geleistet. So hat z.B. Saudi Arabien eine Lizenz zum Bau des Sturmgewehrs G36 von Heckler & Koch erhalten und kann es bald selbst herstellen. Gegenwärtig wird eine Produktionsanlage für dieses Gewehr aufgebaut, wofür die Bundesregierung die erforderlichen Exportgenehmigungen erteilte (Kleine Anfrage, Die Linke, Drucksache 17/4383).

Kleinwaffen

Deutschland gehört weltweit zu den größten Herstellern von Kleinwaffen, d.h. von Sturmgewehren, Pistolen und Revolvern[2]. Das deutsche Unternehmen Heckler & Koch GmbH zählt zu den globalen Merktführern. Kleinwaffen machen in ihrem Wert nur einen kleinen Teil der deutschen Rüstungsexporte aus. Allerdings sind sie der tödlichste davon. Kleinwaffen müssen als die Massenvernichtungswaffen von heute gelten. Durch die rund 875 Millionen weltweit im Umlauf befindlichen Gewehre, Maschinenpistolen und Pistolen[3] werden laut Angaben von UNICEF mehr Menschen getötet, als durch alle anderen Waffen. Entsprechende Informationen sind auch auf der Homepage des Auswärtige Amts zu lesen. [4] Bis zu 90 Prozent aller Kriegsopfer fallen heute diesen unter dem Begriff Kleinwaffen zusammengefassten Waffen zum Opfer. Über 1.300 Menschen sterben durch sie jeden Tag[5], d.h. fast jede Minute stirbt ein Mensch durch Kleinwaffen. Kleinwaffen verursachen aber nicht nur mehr Opfer, als jede andere Waffenart, sondern verschärfen Konflikte und destabilisieren Gesellschaften. Bei einer durchschnittlichen Verwendungsdauer von 30-50 Jahren stellt ihre massenhafte Verbreitung nicht nur heute, sondern auch zukünftig ein unkalkulierbares Risiko und ernsthaftes Problem für den Frieden, die Sicherheit und die soziale Stabilität vieler Staaten und Gesellschaften dieser Welt dar.

Exporte in Entwicklungsländer und Diktaturen

Dreiviertel der Länder dieser Welt decken sich mit Waffen und sonstigen Rüstungsgütern aus deutschen Waffenschmieden ein. Darunter finden sich Entwicklungsländer – auch die ärmsten – ebenso wie Länder, denen Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International regelmäßig schwere Menschenrechtsverstöße nachweisen. Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung belegen, dass sogar die ärmsten Entwicklungsländer Kunden der deutschen Rüstungsindustrie sind. In den Jahren 2001 bis 2009 wurden Waffenexporte im Wert von 3,606 Milliarden Euro an Entwicklungsländer genehmigt, bei den ärmsten Entwicklungsländern waren es 1,028 Milliarden Euro.

Hauptexportgüter der deutschen Waffenschmieden

Die Bundesrepublik exportiert Waffen aller Gattungen für die Landstreitkräfte, die Marine und die Luftwaffe und fertigt zum Teil auch in multinationalen Zusammenschlüssen.

Landstreitkräfte: Kampfpanzer und Schützenpanzer (z.B. Leopard 1 und Leopard 2)

Marine: U-Boote (z.B. Klasse 209 und 214) und Fregatten

Luftwaffe: Mehrzweckkampfflugzeuge (z.B. Tornado und Eurofighter), Militärtransporter (z.B. A-400M)

Kleinwaffen: Sturmgewehre (z.B. G 3 und G36), Maschinenpistolen (z.B. MP5 und MP7)

Sowohl in ihrer technologischen und militärischen als auch in ihrer finanziellen Bedeutung fallen auch die Verkäufe von Komponenten für Waffen und sonstige Rüstungsgüter stark ins Gewicht.

Hermesbürgschaften für Waffenverkäufe

Der Verkauf von Waffen und sonstigen Rüstungsgütern wird teilweise staatlich gefördert. Eine besondere Rolle spielen hier die so genannten “Hermes-Bürgschaften”. Durch diese Bürgschaften übernimmt die Bundesregierung die wirtschaftlichen und politischen Risiken, die für Exporteure mit der Waffenlieferung in bestimmte Länder verbunden sind. Das bedeutet, dass im Schadensfall, also wenn der Käufer nicht zahlt, aus deutschen Steuergeldern die Außenstände des Exporteurs aus dem betreffenden Geschäft i.d.R. in Höhe von 90% bzw. 95% beglichen werden.


[1] DAKS-Newsletter Nr. 61, 2010: Lizenzlexikon Heckler & Koch: G3 und HK33, S. 5f

[2] Small Arms Survey 2010

[3] Small Arms Survey 2010

[4] Auswärtiges Amt, Artikel vom 26.04.2011: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Friedenspolitik/Abruestung/MinenKleinwaffen/KleinLeichtWaffen.html

[5] UNICEF: „Kleinwaffen – eine weltweite Bedrohung.  Tödliche Geschäfte. http://www.unicef.de/fileadmin/content_media/mediathek/I_0068Kleinwaffen2006_02.pdf